Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Durchführung von Vergabeverfahren bestimmte Vorgaben beachten. Welches Regelwerk angewendet werden muss, richtet sich danach, ob - eine Bauleistung (dann VOB),
- eine Liefer-/Dienstleistung (dann VOL) oder
- eine Freiberufliche Leistung (dann VOF) nachgefragt wird.
Weil die Vergabeordnung Bestandteil von Bekanntmachungsinformationen ist, kann auf dem Vergabemarktplatz somit gezielt nach den gewünschten Leistungsarten gesucht werden. Um z. B. einen Suchlauf anzustoßen, der ausschließlich Bekanntmachungen zu Bauleistungen anzeigt, kann der Auswahlhaken entsprechend von "Alle" nach "VOB/A" geändert werden. |