Was zunächst wie ein Treppenwitz klingen mag, ist ein in der Praxis durchaus vorkommender und in der Kommentarliteratur leider nahezu unbeachteter Fall: Die elektronisch vorliegenden Daten in Vergabeunterlagen oder auch bei Angeboten sind zu „groß“ für die elektronische Kommunikation. Der Beitrag von Norbert Dippel, Rechtsanwalt für Vergaberecht und Syndikus der cosinex, befasst sich mit der Frage, ob etwa bei Dateien im Umfang eines mehrstündigen Films in HD-Qualität eine Ausnahme von der Pflicht zur E-Vergabe gemacht werden kann oder – mindestens mit Blick auf die Bieter – auch gemacht werden muss.

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