Neben den Angaben der Bekanntmachung können ausschreibende Stellen den Unternehmen auch die Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung stellen. Hierzu zählen u. a. reine "Informationsdokumente" wie auch solche, die für eine Verfahrensteilnahme von den Teilnehmern zwingend heruntergeladen und ausgefüllt werden müssen.
Die entsprechenden Unterlagen können von der Vergabestelle (für den besseren Überblick) in fünf Kategorien unterteilt worden sein:
Screenshot: Übersicht Bereich: "Vergabeunterlagen"
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