Das geltende Vergaberecht (in Deutschland) sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber ihr Beschaffungsvorhaben eu-weit kundgeben und ausschreiben müssen, sobald ein bestimmter Auftragswert überschritten wird. Bieter aus allen GPA-Staaten dürfen sich an diesen eu-weiten Ausschreibungsverfahren beteiligen. Wird dieser Auftragswert nicht überschritten, erfolgt die Bekanntmachung ggf. nur national. Weil die Veröffentlichungsweite Bestandteil von Bekanntmachungsinformationen ist, kann auf dem Vergabemarktplatz somit gezielt nach den gewünschten Veröffentlichungsweite gesucht werden. Um z. B. einen Suchlauf anzustoßen, der ausschließlich Bekanntmachungen anzeigt, die deutschlandweit veröffentlicht wurden, kann der Auswahlhaken entsprechend von "Alle" nach "National" geändert werden. |