Auf dem Vergabemarktplatz kann die "Vergabeordnung" als Filter für die Suche nach öffentlichen Bekanntmachungen angewendet werden. Öffentliche Auftraggeber müssen bei ihrer Durchführung von Vergabeverfahren bestimmte Regelwerke beachten. Welches Regelwerk angewendet werden muss, richtet sich danach, ob - eine Bauleistung (VOB),
- eine Liefer-/Dienstleistung (VOL) oder
- eine Freiberufliche Leistung (VOF) nachgefragt werden soll.
Die VOF findet Anwendung bei freiberuflichen Dienstleistungsaufträgen, die nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar sind. |