Immer mehr Kunden und Nutzer unserer Lösungen setzen in vielen Bereichen auf eine ausschließlich elektronische Angebotsabgabe über die Installationen des Vergabemarktplatz. Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern befasst sich mit der Frage des Ausschlusses postalischer bzw. schriftlicher Angebote, wenn elektronische gefordert sind. Unser Redaktions-Team hat das Urteil für Sie im Rahmen eines Blog-Beitrags analysiert und aufbereitet. Einen Beitrag zum Urteil finden Sie hier.