Nahezu jeder Bieter möchte sich im Vergabeverfahren von seiner besten Seite zeigen. Teilweise werden daher bei der Angebotsabgabe auch Informationen etwa zu Referenzprojekten abgegeben, obwohl diese von der Vergabestelle nicht bzw. noch nicht eingefordert waren. Welche Folgewirkungen dies haben kann, war nunmehr Gegenstand einer Entscheidung der Vergabekammer Berlin (30.11.2018, VK – B 2 – 25 / 18).

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