Der Rechtsschutz ist – auch bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte – schon lange Realität, wenn bisweilen auch durch die „kalte Küche“ zivilrechtlicher Forderungen.

Ein Beschluss des BGH befasst sich mit der Frage der Voraussetzungen des „großen Schadensersatzes“, den der erstplatzierte Bieter bei einer rechtswidrigen Aufhebung geltend gemacht hat, und hat den Fall zum Anlass genommen, um zunächst das Grundverständnis zum Schadensersatz wegen Vergabefehlern darzulegen. Mehr dazu lesen Sie hier.