In der Beschaffungspraxis öffentlicher Auftraggeber können sich Umstände ergeben, die so im Vergaberecht nicht vorgesehen sind und deren verfahrenstechnische Behandlung Beschaffer vor Herausforderungen stellt. Dazu zählt die Notwendigkeit, nach Ablauf der Angebotsfrist – unter Umständen sogar nach Öffnung der Angebote – eine neue Angebotsrunde durchzuführen. Die Vergabekammer des Bundes hat in einem jüngst ergangenen Beschluss (vom 13.10.2022, VK 1 – 83 / 22) den Rahmen des in dieser Situation Erlaubten abgesteckt und dabei die zu beachtenden rechtlichen Grenzen grundsätzlich erläutert. Weiterlesen im cosinex Blog »