"Lose" sind kleinere Auftragseinheiten, in die umfangreiche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge ggf. zerteilt werden. Kleine und mittlere Unternehmen mit geringerer Leistungsfähigkeit erhalten so die Chance, am Wettbewerb teilzunehmen.
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Was bezeichnet die in den Verfahrensangaben angezeigte "Angebotsfrist"?
Die Angebotsfrist bezeichnet den Zeitpunkt, bis zu dem das Angebot bei der Vergabestelle abgegeben werden muss.
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Was bezeichnet die in den Verfahrensangaben angezeigte "Teilnahmefrist"?
Die Teilnahmefrist wird nur bei zweistufigen Verfahren, im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs angegeben (Nichtoffene bzw. Verhandlungsverfahren).
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Was bezeichnet die in den Verfahrensangaben angezeigte "Bindesfrist"?
Bis zu diesem Zeitpunkt sind Bieter an ihre Angebote gebunden.
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Können sich die in den Verfahrensangaben angezeigten Fristen ändern?
Ja. Sie können zeitlich nach hinten verschoben werden (z. B. vom 11.04. auf den 12.04). Falls die Vergabestelle eine Berichtigung vornimmt, wird diese im Modul "Verfahrensangaben" – in der Tabelle ganz oben auf der Seite – angezeigt ("Verfügbare Formulare").