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Auszug
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titleWas sind Vergabeunterlagen?

Vergabeunterlagen enthalten die benötigten Angaben für eine Entscheidung der Bieter zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme am Wettbewerb. Der Begriff ersetzt in den neuen Vergabe- und Vertragsordnungen den veralteten Ausdruck "Verdingungsunterlagen". Bestandteile sind das Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) oder Begleitschreiben für die Abgabe der angeforderten Unterlagen, sowie die Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, sofern nicht in der Bekanntmachung bereits genannt, die Vertragsunterlagen, die aus Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen bestehen.
Die Bewerbungsbedingungen enthalten sämtliche Verfahrensvorgaben (Fristen, Vorgaben für die Form der Angebote, Umgang mit unvollständigen Angeboten, Muster und Proben, Patentrechte, etc.), die die Bieter bei der Erarbeitung und Abgabe ihrer Angebote beachten müssen.

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titleWas sind "Von Unternehmen auszufüllende Dokumente"?

Gemeint sind Dokumente, die zwingend vom Bieter herunterzuladen und auszufüllen sind. Sie sind notwendig, um ein gültiges Angebot bzw. einen gültigen Teilnahmeantrag abzugeben. Zu den "auszufüllenden Dokumenten" gehören z. B. Angebotsschreiben, Vordrucke (Nachunternehmerverzeichnis), Eigenerklärungen, Tariftreueerklärungen.

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titleWerden Vergabeunterlagen gelöscht, wenn ein Projekt abgeschlossen ist?

Nein. Alle Vergabeunterlagen bleiben (wie das Projekt selbst) auf dem Vergabemarktplatz erhalten.

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titleWelche Programme werden für die Anzeige der Dateien benötigt?

Die Anzeige der hochgeladenen Dateien erfolgt in der Regel mit einem installierten Programm lokal auf dem Computer. Die hierfür benötigte Software hängt vom Dateityp ab. Der Vergabemarktplatz ist aber zum Beispiel in der Lage, sog. GAEB-Dateien direkt anzuzeigen. GAEB wird insbesondere für Leistungsverzeichnisse im Baubereich verwendet. Eine Installation zusätzlicher Software ist hierfür nicht nötig. Der GAEB-Viewer zeigt Inhalte der Dateiformate GAEB 90, GAEB 2000 und GAEB XML an.

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