Der Begriff ersetzt in den neuen Vergabe- und Vertragsordnungen den veralteten Ausdruck "Verdingungsunterlagen". Bestandteile sind das Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) oder Begleitschreiben für die Abgabe der angeforderten Unterlagen, sowie die Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, sofern nicht in der Bekanntmachung bereits genannt, die Vertragsunterlagen, die aus Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen bestehen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten sämtliche Verfahrensvorgaben (Fristen, Vorgaben für die Form der Angebote, Umgang mit unvollständigen Angeboten, Muster und Proben, Patentrechte, etc.), die die Bieter bei der Erarbeitung und Abgabe ihrer Angebote beachten müssen. |