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Für Vergabeverfahren, die eine vollelektronische Verfahrensabwicklung unterstützen, kann über das Fenster der Bekanntmachungsanzeige (dieses erscheint, wenn eine Bekanntmachung geöffnet wird) die Freischaltung des Projektraums bei der Vergabestelle beantragt werden. Die Projektraum-Freischaltung muss von der Vergabstelle bestätigt werden. Sie verpflichtet nicht, sondern ermöglicht Unternehmen die Einsicht der Vergabeunterlagen, die Kommunikation mit der Vergabestelle über den Projektraum und die Angebotserstellung bzw. die Erstellung eines Teilnahmeantrags.
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