Das geltende Vergaberecht in Deutschland teilt sich in zwei große Bereiche, je nachdem, ob die Auftragswerte die Schwellenwerte erreichen oder nicht. Sobald ein bestimmter Auftragswert überschritten wird, müssen , sieht das geltende Vergaberecht vor, dass öffentliche Auftraggeber ihr Beschaffungsvorhaben eu-weit öffentlich bekanntgeben. Bieter aus allen GPA-Staaten dürfen sich an den diesen eu-weit öffentlich bekanntgegebenen Ausschreibungsverfahren beteiligen. Der Gegenwert der Schwellenwerte in den europäischen Währungen Euro, Pfund, Kronen usw. wird nach Artikel 78 der EU-Richtlinie 2004/18/EG alle 2 Jahre von der EU Kommission entsprechend den Wechselkursschwankungen zu den Sonderziehungsrechten (SZR) neu berechnet und veröffentlicht.. Auf dem Vergabemarktplatz kann die Wahl der der Veröffentlichungsweite (national, eu-weit) bei der Suche nach öffentlichen Bekanntmachungen als Filter verwendet werden. |