Interessieren sich nicht eingeladene Unternehmen für die Teilnahme an einem elektronischen Verfahren auf dem Vergabemarktplatz, können sie einen Antrag auf Freischaltung des dazugehörigen Projektraums stellen. Dies entspricht im Prinzip auch der klassischen Anforderung der Vergabeunterlagen, weil diese nun für das Antrag stellende Unternehmen einsehbar werden (bzw. heruntergeladen werden können). |