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Info
  • Um Bekanntmachungsinformationen anzuzeigen, muss zunächst eine Suche angestoßen worden sein.
  • Bekanntmachungsinformationen erscheinen in einem separat geöffneten Fenster (zweites Fenster wird geöffnet). Wenn nicht, muss der Pop-up Blocker im Internetbrowser deaktiviert werden.
  1. In der Suchergebnisliste die Bekanntmachung auswählen, zu der die Bekanntmachungsinformationen angezeigt werden soll. Dazu in der entsprechenden Tabellenzeile das Aktionselement: "Informationen zu diesem Projekt" anklicken (siehe Markierung 1 in Screenshot: "Informationen zu gefundenen Bekanntmachungen anzeigen").
    Hierdurch wird ein separates Fenster geöffnet, in dem die Bekanntmachungsinformationen angezeigt werden. Diese können - falls gewünscht - über das Fenster als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
    Bei den angezeigten Bekanntmachungsinformationen handelt es sich um allgemeine, öffentlich zugängliche Informationen. Für den Zugang zu den nicht-öffentlich zugänglichen Vergabeunterlagen ist ein "freigeschalteter" Projektraum Voraussetzung. Die "Freischaltung" muss im Fenster mit den Bekanntmachungsinformationen beantragt werden. Je nachdem wie schnell die Vergabestelle reagiert, kann die Bearbeitung einige Zeit dauern. Nach der Freischaltung besteht zudem die Möglichkeit, ein elektronisches Angebot oder einen Teilnahmeantrag abzugeben, sofern dies die Vergabestelle vorgesehen hat.
    Nicht bei allen gefundenen Bekanntmachungen ist die Antragstellung auf Freischaltung möglich, weil nicht alle Bekanntmachungen mit dem System Vergabemarktplatz erstellt wurden. Die Bekanntmachungen stammen z.T. von anderen Veröffentlichungsmedien. In diesem Fall zeigt das System die entsprechenden Ansprechpartner sowie Quellen an.

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