Am 03.04. erhielten wir einen Hinweis auf eine Sicherheitslücke im cosinex Bietertool. Diese wurde nach einer eingehenden Analyse am 06.04. behoben. Mit dem nächsten Start des Bietertools erfolgt automatisch ein Update auf die neue Version.
Ein Ausnutzen der Schwachstelle ist uns nicht bekannt. Voraussetzung dafür wäre gewesen, dass eine entsprechend manipulierte .cbx Datei außerhalb des Vergabemarktplatzes (z.B. per E-Mail) empfangen und ausgeführt wurde, während das cosinex Bietertool auf dem Rechner installiert war.
Dies möchten wir zum Anlass nehmen darauf hinzuweisen, dass im Rahmen von Vergabeverfahren durch den Vergabemarktplatz selbst keine Dateien per E-Mail übermittelt werden. Der Austausch von Dateien im Rahmen von Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich innerhalb der Vergabemarktplätze über die entsprechenden Projekträume. Für den Umgang mit verdächtigen E-Mails verweisen wir beispielhaft auf die Hinweise des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Noch übersichtlicher, noch mehr Funktionen, sicher und barrierefrei: xrechnung.io, das zentrale E-Rechnungsportal der cosinex GmbH, wurde einem umfangreichen Relaunch unterzogen. Rechnungssteller wie -empfänger sind mit dem Portal für alle geltenden und künftigen Anforderungen beim elektronischen Rechnungsversand gerüstet. Lösungsanbieter können die Technologie zur Rechnungsstellung nutzen. Weiterlesen im cosinex Blog »
RiOLG a. D. Hermann Summa war bis Mitte 2019 Richter am Oberlandesgericht Koblenz und einer der wenigen Richter, die seit 1999 ununterbrochen einem Vergabesenat angehörten. Daher ist er mit der Entwicklung und Veränderung des Vergaberechts bestens vertraut. Auf dem Vergabe-Symposium am 24. und 25. Mai in Bochum schildert er seine Funde aus dem Tenders Electronic Daily (TED). Worauf sich Vergabepraktiker gefasst machen müssen, erklärt er im Kurzinterview mit dem cosinex Blog.
Qualifizierungssysteme stellen ein unterschätztes Instrument zur Eignungsfeststellung dar. Ein Webinar am 3. März gibt vertiefte Einblicke. Weiterlesen im cosinex Blog »
Das erste Deutsche Vergabe-Symposium findet am 24. und 25. Mai 2022 in der Jahrhunderthalle in Bochum statt. Das überarbeitete und aktualisierte Programm verspricht eine der hochwertigsten und inhaltsstärksten Veranstaltungen im Bereich der Vergabe und öffentlichen Beschaffung. Weiterlesen im cosinex Blog »
Zwei befristete Ausnahmetatbestände der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A laufen zum Jahresende aus. Damit enden ab dem 1. Januar 2022 Privilegierungen von Bauleistungen für Wohnzwecke, die zur Förderung des Wohnungsbaus und der Sanierung bestehenden Wohnraums gegolten haben. Weiterlesen im cosinex Blog »
Eine kritische Schwachstelle (CVE-2021-44228) in einigen Versionen der Protokollierungsbibliothek Log4j für Java-Anwendungen ermöglicht es Angreifern, Schadcode auf Servern auszuführen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht eine extrem kritische Bedrohungslage. Wir informieren in diesem Artikel über den Stand mit Blick auf unsere Lösungen. Weiterlesen im cosinex Blog »
Die De-Mail steht weiterhin in der Kritik: Mit deutlichen Worten kritisiert der Bundesrechnungshof ihre mangelhafte Einführung durch das BMI. Schon im Februar bezeichnete Telekom-Chef Timotheus Höttges De-Mail als überkompliziert und ein toter Gaul. Weiterlesen im cosinex Blog »
Auch das Vergabe-Symposium blieb von pandemiebedingten Verschiebungen nicht verschont – stattfinden sollte es schließlich schon im Juni 2020. Wir sind aber mehr als zuversichtlich, dass sich die pandemische Lage weiterhin stabilisieren und beruhigen wird. Daher freuen wir uns, dass das Vergabe-Symposium am 24. und 25. Mai 2022 stattfinden wird.
Informationen zu Programm, Anmeldung und Kosten erhalten Sie nach Klick auf diesen Link: https://blog.cosinex.de/2021/10/19/vergabe-symposium-2022/
Der Rechtsschutz ist – auch bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte – schon lange Realität, wenn bisweilen auch durch die „kalte Küche“ zivilrechtlicher Forderungen.
Ein Beschluss des BGH befasst sich mit der Frage der Voraussetzungen des „großen Schadensersatzes“, den der erstplatzierte Bieter bei einer rechtswidrigen Aufhebung geltend gemacht hat, und hat den Fall zum Anlass genommen, um zunächst das Grundverständnis zum Schadensersatz wegen Vergabefehlern darzulegen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Anlässlich verschiedener Anregungen von Kunden und Nutzern passen wir unsere Support- und Servicezeiten an.
Ab dem 01.06.2020 ist unser Support-Team bereits ab 07:00 Uhr für Sie erreichbar.
Unser Team im technischen Support steht Ihnen (mit Ausnahme bundesweiter Feiertage) damit montags bis freitags in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Sie erreichen unser Support-Team unverändert über unser Ticket-System im Support-Center unter https://support.cosinex.de, per E-Mail unter support@cosinex.de oder telefonisch unter den bekannten Kontaktdaten.
Die neuen Servicezeiten gelten selbstverständlich auch für Bewerber bzw. Bieter, die – über von unseren Teams betreuten Vergabeplattformen – an Vergabeverfahren teilnehmen.
Wir hoffen, dass alle Nutzer unserer Lösungen diese Änderung als Mehrwert sehen.
Rechnungen sind zukünftig elektronisch, und zwar in maschinenlesbarer Form, als sog. XML-Dateien an öffentliche Auftraggeber zu übermitteln. Umgekehrt werden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, diese Rechnungsformate auch entgegenzunehmen. Der dafür entwickelte Standard XRechnung stellt kleine und mittelständische Unternehmen sowie eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber vor neue Herausforderungen. Der neue kostenfreie Dienst der cosinex – xrechnung.io – soll Auftragnehmern wie Auftraggebern dabei helfen.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter https://www.pressebox.de/pressemitteilung/cosinex-gmbh/E-Rechnungs-Standard-der-oeffentlichen-Hand-stellt-Mittelstand-vor-neue-Herausforderungen/boxid/969463
Die Abgabe elektronischer Angebote „auf den letzten Drücker“ kann für Bieter dann zum Ärgernis werden, wenn zwar vor Ablauf der Angebotsfrist mit der Abgabe begonnen wird, die Angebote aber erst nach Fristablauf vollständig eingegangen sind, mithin als verfristet ausgeschlossen werden müssen.
Zum Ärgernis für Vergabestellen (und Lösungsanbieter) wird dies, wenn technische Probleme u.a. von Bietern mit dem Hinweis auf angebliche Nichterreichbarkeit der Vergabeplattform vorgetragen und zum Teil Rügen dergestalt initiiert werden, dass die Verfristung selbstverständlich nicht der Bieter zu vertreten habe.
Hierbei könnte eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die sich auch auf den Bereich der E-Vergabe übertragen lässt, Klarheit bringen.
Der BGH hat in einer nun veröffentlichten Entscheidung (Beschl. v. 27.09.2018, Az. IX ZB 67/17) grundlegend zu der Frage Stellung genommen, wie die Verantwortlichkeiten bei der digitalen Übertragung eines Faxes verteilt sind und wer die Verantwortung bei einer atypisch langen Übermittlungsdauer trägt. Eine entsprechende Besprechung des Beschlusses finden Sie im cosinex Blog unter https://blog.cosinex.de/2019/02/14/bgh-zum-fristablauf-bei-elektronischer-uebermittlung/
Im neuen Youtube-Kanal der cosinex werden wir Videos mit Tipps und Hilfestellungen sowie Anleitungen rund um unsere Lösungen anbieten. Den Auftakt macht eine Video-Reihe mit Tutorials zum Vergabemarktplatz für Bieter.
Diese erste Reihe ergänzt die bestehenden Hilfestellungen unseres digitalen Service- und Support-Centers.
Mehr zu diesem Thema finden Sie im cosinex Blog unter unterhttps://blog.cosinex.de/2019/01/28/cosinex-youtube-kanal-startet-mit-ersten-video-tutorials/