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Übersicht
Unternehmen erhalten eine Übersicht über die bestehenden Freischaltungsanträge für Projekträume, die sie interessieren und zu denen sie eine Freischaltung beantragt haben. Die Übersicht gliedert sich in drei Tabellen. In jeder Tabelle können die öffentlichen Bekanntmachungsinformationen zu den jeweils enthaltenen Projekträumen abgerufen werden. Außerdem können die gelisteten Elemente ins Archiv verschoben werden (z. B. wenn obsolet und nicht mehr interessant). Hierzu dient der Bereich: „Freischaltungsanträge“.
Screenshot: Übersicht Bereich: "Freischaltungsanträge"
Häufig gestellte Fragen
Mögliche Aktionen
Bekanntmachungsinformationen anzeigen
Menüeintrag: | Projekte › Freischaltungsanträge |
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Benötigte(s) Recht/Rolle: | Benutzer |
- Das Betreten von Projekträumen ist nicht möglich, bis der dazugehörige Freischaltungsantrag von der Vergabestelle bestätigt bzw. die von der Vergabestelle verschickte Einladung vom Unternehmen angenommen wurde.
- In der Übersicht die Tabelle mit dem Projekt ermitteln, zu dem die Bekanntmachungsinformationen angezeigt werden sollen. In der entsprechenden Tabellenzeile das Aktionselement: "Informationen zu diesem Projekt" anklicken (siehe Markierung 1 in Screenshot: "Übersicht Bereich Freischaltungsanträge").
Die Aktion bewirkt, dass die Bekanntmachungsinformationen in einem zweiten Fenster angezeigt werden. Hier kann der vollständige Bekanntmachungstext als PDF-Dokument heruntergeladen werden oder (nur bei Bekanntmachungen, die auch auf dem Vergabemarktplatz erstellt wurden) direkt eingesehen werden.
Projekt archivieren
Menüeintrag: | Projekte › Freischaltungsanträge |
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Benötigte(s) Recht/Rolle: | Benutzer |
- In der Übersicht die Tabelle mit dem Projekt ermitteln, das archiviert werden soll. In der entsprechenden Tabellenzeile das Aktionselement: "Projekt archivieren" anklicken (siehe Markierung 2 in Screenshot: "Übersicht Bereich Freischaltungsanträge").
Die Aktion bewirkt, dass das Projekt in die Tabelle im Bereich: "Archiv" verschoben wird. Ausgehend von dem Bereich: "Archiv" kann diese Aktion rückgängig gemacht werden.