Mit der Einführung der eForms wird sich die Anzahl der in den Bekanntmachungen anzugebenden Informationen erhöhen. Über die Pflicht, die Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter anzugeben, berichteten wir bereits. Heute richten wir den Blick auf die Angabe der Unternehmensgröße des Gewinners sowie auf die Angabe einer besonderen Eignung der Beschaffung. Weiterlesen im cosinex Blog »

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