Der Vergabesenat bei dem OLG Rostock hat sich jüngst mit der Frage befasst, wann ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegt. Auch über den Rechtsweg bei derartigen Streitigkeiten war zu entscheiden. Norbert Dippel stellt den Beschluss vor. Weiterlesen im cosinex Blog »

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