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Übersicht

Um die verschiedenen Projektlisten auf dem Vergabemarktplatz ggf. übersichtlicher zu machen, können Projekte von den Benutzern in ein zentrales Archiv verschoben werden. Die archivierten Projekte verschwinden hierdurch aus den Projektlisten und werden stattdessen im Archiv verwaltet. Hierzu dient der Bereich: „Archiv“Das "Archiv" erfüllt eine Doppelfunktion: Hier werden alle abgeschloßenen Verfahren aufgeführt, an denen ein Unternehmen teilgenommen hat. Außerdem können hier aber auch alle übrigen, aktuellen Verfahren abgelegt werden, z.B. um die Projekt-Übersichten: "Freischaltungsanträge", "Einladungen" und "Freigeschaltet" "sauber" zu halten.


Screenshot: Übersicht Bereich: "Archiv"

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Auszug
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titleWas ist das "Archiv"?

Das Archiv ist im Grunde genommen eine Ablagemöglichkeit, in die die Projekte einer anderen Projektliste des Vergabemarktplatz verschoben werden können, weil hier z. B. aufgrund vieler obsolet gewordener Einträge die Übersichtlichkeit verloren geht.

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titleBleibt bei der Archivierung der Zugang zu bereits freigeschalteten Projekten bestehen?

Ja. Auch aus dem Archiv heraus können die Projekträume geöffnet bzw. Bekanntmachungsinformationen angezeigt werden.

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titleKann die Archivierung eines bestimmten Projekts rückgängig gemacht werden?

Ja. Archivierte Projekte können aus dem Archiv heraus wieder in die ursprüngliche Projektliste zurückgeschoben werden. Hierzu dient das Aktionselement: "Projekt aus dem Archiv wiederherstellen" (Tabellenspalte "Aktion" in der Übersicht).

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titleWas passiert, wenn ein Projekt archiviert wird?

Das Projekt verschwindet von der Projektliste, in der es bislang gelistet wurde und erscheint stattdessen im Archiv. Abhängig davon, ob zu dem Projekt bereits Zugriff besteht, können nur die Bekanntmachungsinformationen angezeigt werden (ohne Zugriff) oder der Projektraum vollumfänglich angezeigt werden (Zugriff).
Projektlisten sind benutzerabhängig, die Projektarchivierung hat keine Auswirkung auf andere Benutzer.

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titleMuss die Vergabestelle informiert werden, wenn auf die Teilnahme an einem für das Unternehmen freigeschalteten Verfahren verzichtet wird?

Nicht, wenn der Vergabestelle kein Angebot bzw. Antrag zu einem Teilnahmewettbewerb vom Unternehmen vorliegt. Die Abgabe eines Angebots ist mit Eintritt des Termins zur Angebotsöffnung allerdings verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es möglich, Angebote zurückzuziehen.

Mögliche Aktionen

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