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Anlässlich verschiedener Anregungen von Kunden und Nutzern passen wir unsere Support- und Servicezeiten an.

Ab dem 01.06.2020 ist unser Support-Team bereits ab 07:00 Uhr für Sie erreichbar.

Unser Team im technischen Support steht Ihnen (mit Ausnahme bundesweiter Feiertage) damit montags bis freitags in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

Sie erreichen unser Support-Team unverändert über unser Ticket-System im Support-Center unter https://support.cosinex.de, per E-Mail unter support@cosinex.de oder telefonisch unter den bekannten Kontaktdaten.

Die neuen Servicezeiten gelten selbstverständlich auch für Bewerber bzw. Bieter, die über von unseren Teams betreuten Vergabeplattformen an Vergabeverfahren teilnehmen.

 

Wir hoffen, dass alle Nutzer unserer Lösungen diese Änderung als Mehrwert sehen. 

Service-und Support cosinex

Anlässlich verschiedener Anregungen von Kunden und Nutzern passen wir unsere Support- und Servicezeiten an.

Ab dem 01.06.2020 ist unser Support-Team bereits ab 07:00 Uhr für Sie erreichbar.

Unser Team im technischen Support steht Ihnen (mit Ausnahme bundesweiter Feiertage) damit montags bis freitags in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

Sie erreichen unser Support-Team unverändert über unser Ticket-System im Support-Center unter https://support.cosinex.de, per E-Mail unter support@cosinex.de oder telefonisch unter den bekannten Kontaktdaten.

Die neuen Servicezeiten gelten selbstverständlich auch für Bewerber bzw. Bieter, die über von unseren Teams betreuten Vergabeplattformen an Vergabeverfahren teilnehmen.

Wir hoffen, dass alle Nutzer unserer Lösungen diese Änderung als Mehrwert sehen. Den gesamten Artikel lesen…

Ende letzten Jahres hat das Umweltbundesamt einen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Schreibgeräten und Stempeln veröffentlicht. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Schreibgeräte und Stempel (DE-UZ 200, Ausgabe Januar 2016).

Schreibgeräte umfassen ein breites Spektrum verschiedenartiger Produkte. Viele Produkte, wie Kugelschreiber oder Bleistifte, werden täglich genutzt. Schreibgeräte und Stempel, die die Kriterien des vorliegenden Leitfadens einhalten, zeichnen sich durch folgende Umwelteigenschaften aus: Verwendung ressourcenschonender Materialien, Maßnahmen zur Verlängerung der Nutzungsdauer, Verminderung bzw. Vermeidung gesundheitsbelastender Stoffe und Gemische im Produkt. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Schreibgeräte und Stempel (RAL-UZ 200), Ausgabe Januar 2016. Den gesamten Artikel lesen…

Börsencharts auf MonitorImmer wieder können wir von außergewöhnlichen Ausschreibungen berichten, die elektronisch über unsere Lösungen vergeben wurden. Ob Arzneimittelrabattverträge im Milliardenumfang oder Konzessionen für die Ausrichtung von Weihnachtsmärkten. Diese Beispiele sollen öffentlichen Auftraggebern zeigen, wie flexibel unsere Lösungen einsetzbar sind und Unternehmen verdeutlichen, wie breit sich die Bedarfe öffentlicher Auftraggeber darstellen.

In die Reihe der nicht ganz alltäglichen Aufträge hat sich im vierten Quartal des letzten Jahres eine Ausschreibung der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland eingereiht. Im Rahmen einer EU-weiten Vergabe hat der Bund die Boston Consulting Group mit der Überprüfung seiner noch bestehenden, rund 15-prozentigen Beteiligung an der Commerzbank AG beauftragt. „Wir haben … den Zuschlag an Boston Consulting Group erteilt„, erklärte die Sprecherin Kirsten Bradtmöller gegenüber dem Online-Dienst Dow Jones Newswires. Den gesamten Artikel lesen…

JustitiaDie gesetzliche Pflicht zur elektronischen Kommunikation greift umfassend. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die anzuwendenden Formulare meist noch auf dem Stand der schriftlichen Kommunikation und insbesondere der schriftlichen Angebotsabgabe sind. Das OLG Naumburg hat unlängst Hinweise dazu gegeben, wie bspw. mit nicht ausgefüllten Unterschriftsfeldern etc. umzugehen ist (04.10.2019, 7 Verg 3 / 19).

Inhaltlich geht es dabei um einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung. Da sich später im Rahmen eines Vergleichs geeinigt wurde, ist in dieser Sache keine Hauptsacheentscheidung ergangen. Gleichwohl erscheinen die Ausführungen so praxisrelevant, dass eine Darstellung lohnt.

Der Sachverhalt

Eine Vergabestelle schrieb einen Reinigungsauftrag EU-weit über eine E-Vergabeplattform aus.

Die Vergabeunterlagen enthielten die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, welche auf der Grundlage des Formulars 631 EU des VHB-Bund Ausgabe 2017 erstellt wurde. In Ziffer 8 führte die Vergabestelle zur Angebotsabgabe unter anderem aus, dass „bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform“ das Angebot zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln sei („falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen“). Den gesamten Artikel lesen…

Logo VergabemarktplatzDie Umsetzung neuer Validierungsregeln der EU für CPV- sowie NUTS-Codes bei der Erfassung von Verfahrensangaben im Oberschwellenbereich, Erleichterungen bei den Textlängenbeschränkungen bei EU-weiten Ausschreibungen, die verbesserte Integration von Planungswettbewerben sowie eine Schnittstelle zu einem kommenden Modul von vergabe.NRW für Vergabestellen in Nordrhein-Westfalen sind – neben einer Reihe kleinerer Verbesserungen – Schwerpunkte der neuen Version 8.2 des Vergabemarktplatzes, die den Betreibern der Vergabeplattformen auf Basis des cosinex Vergabemarktplatz bereits im Dezember zur Verfügung gestellt wurde.

Die Software Vergabemarktplatz ist technische Basis zahlreicher Vergabeplattformen in Deutschland, so z.B. vergabe.NRW, die Plattformen der Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, das Deutsche Vergabeportal (DTVP) oder die Vergabeplattformen der IHKs, der Techniker Krankenkasse, der Stadt Köln und viele andere.

Neuerungen im Bereich der Angaben bei EU-weiten Verfahren

Neue Vorgaben der EU zu den sog. Geschäftsregeln bei Verfahrensangaben

Neben den eigentlichen Vorgaben (EU-Schemata) zur Übermittlung von Bekanntmachungsinformationen an das Amt für Veröffentlichungen der EU müssen zusätzlich sogenannte Geschäftsregeln beachtet werden, die vom Amt für Veröffentlichungen in unregelmäßigen Abständen weiterentwickelt und aktualisiert werden. Den gesamten Artikel lesen…

OmnibusDas Umweltbundesamt hat einen aktuellen Leitfaden zur umweltfreundlichen Beschaffung von Omnibussen veröffentlicht. Er basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel Omnibusse“ (DE-UZ 59b). Dabei sollen auch Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an die Akkus berücksichtigt werden, indem langfristig die Austauschbarkeit und Verfügbarkeit der in den Bussen eingesetzten Energieträger gesichert wird. Für die Klimatisierung von Bussen ist auf den Einsatz halogenfreier Kältemittel zu achten.

Durch Umweltanforderungen in Ausschreibungen von Omnibussen sollen die durch das Transportmittel verursachten erheblichen Schadstoff-, Klimagas- und Geräuschbelästigungen insbesondere in innerstädtischen Bereichen, Ballungsräumen und schutzbedürftigen Gebieten verringert werden. Die in dem Leitfaden empfohlenen Anforderungen zielen daher auf Busse, die im innerstädtischen Nahverkehr eingesetzt werden, können aber auch für Busse im Überland- und Fernverkehr genutzt werden. Die Anforderungen gelten unabhängig vom Antriebssystem und sind auch für Elektrobusse und Busse mit Hybridantrieb vorgesehen. Den gesamten Artikel lesen…

Die VOB/A bleibt erhalten – das hat die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts Ende letzten Jahres beschlossen. Ein entsprechendes Ergebnis hatte sich bereits im Sommer abgezeichnet (vgl. unseren Beitrag).

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) begrüßt diese Entwicklung in einer aktuellen Presseerklärung. Sie hat sich für die Mittelständler in der Bauwirtschaft in der Arbeitsgruppe von Beginn an dagegen gewehrt, die Regelungen der VOB/A zugunsten einer „Vermengung“ mit der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV) aufzugeben. „Damit bleibt das bewährte System erhalten, und die mittelständischen Baufirmen haben die notwendige Rechtssicherheit“, kommentiert BVMB-Geschäftsführer Dirk Stauf die Entwicklung.

Rund ein Jahr lang hatte sich die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts mit dessen Struktur auseinandergesetzt. Hintergrund ist eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Danach sollte die Vergabe- und Den gesamten Artikel lesen…

Landeszeichen NRWDamit sich Unternehmen schnell und unbürokratisch an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können, arbeitet das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Bund und anderen Partnern an digitalen Standards. Das „Kooperationsprojekt zur standardbasierten Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs- und Beschaffungsprozesses“ ist eine Initiative zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Partner sind die Freie Hansestadt Bremen, das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, der Freistaat Sachsen, die Koordinierungsstelle für IT-Standards und das Bundesinnenministerium.

Bewirbt sich ein Unternehmen auf eine öffentliche Ausschreibung, muss es egal sein, in welcher Region es seinen Sitz hat und wo es sich bewirbt: Der gesamte Prozess muss bundesweit einheitlich sein. Das macht das öffentliche Vergabewesen für die Wirtschaft attraktiver und effizienter. Wir sind in Nordrhein-Westfalen schon sehr gut mit unseren digitalen Fachverfahren aufgestellt, jetzt gilt es, den Prozess weiter zu vereinfachen und die bürokratischen Hürden zu senken„, erklärt Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Henning Lühr, Staatsrat für Finanzen in Bremen, freut sich, dass jetzt Bund und Länder gemeinsam einen digitalen Beschaffungsprozess aus einem Guss entwickeln: „Digitale Beschaffung von der Ausschreibung über die Auftragsvergabe bis zur Bezahlung – das vereinfacht erheblich das Verfahren für die Auftragnehmer und die öffentliche Verwaltung.Den gesamten Artikel lesen…

Am 20.12. hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (vgl. Beitrag im cosinex Blog vom 05.11.) beraten. Während vom Ausschuss für Verteidigung empfohlen wurde, keine Einwendungen zu erheben, haben der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundestags dezidierte Änderungen im Hinblick auf die Erfassung der Vergabestatistik empfohlen.

Entgegen der Empfehlungen der vorgenannten Ausschüsse hat der Bundesrat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, gegen den vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben und damit den Weg frei zu machen für die bereits im Koalitionsvertrag angelegten Änderungen im Bereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Vergabestatistikverordnung betreffend die Beschleunigung von Beschaffungen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit. Gleichzeitig wurden damit auch die Anpassungen der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) gebilligt, den fundierten Anmerkungen zur Erweiterung der Meldepflichten im Unterschwellenbereich wurde nicht gefolgt. Den gesamten Artikel lesen…

Die vermeintlich deutsche Redensart „Der frühe Vogel…“ geht auf den erstmals 1670 dokumentierten englischen Ausspruch „The early bird catchs the worm“ zurück. Wovon der very early bird profitieren kann, können Sie die nächsten vier Tage noch unter www.vergabesymposium.de sehen: Für die Fachveranstaltung in der Jahrhunderthalle in Bochum bieten wir besonders Früh-Entschlossenen Nachlässe an. Den gesamten Artikel lesen…

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Vergabe-Symposium 2020
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