Den Ausschlussgrund „verbundenes Unternehmen“ sieht § 124 GWB nicht vor. Der Vergabesenat bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht hat einen belastbaren Weg aufgezeigt, um dennoch einen Ausschluss vergaberechtskonform zu begründen, wenn zwei Unternehmen, die als wirtschaftliche Einheit zu sehen sind, jeweils ein Angebot abgeben. Weiterlesen im cosinex Blog »

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